
Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Einen sorgenfreien Ruhestand – das wünschen wir uns alle. Und wir alle wissen, dass die gesetzliche Rente dafür allein nicht mehr ausreicht. Deshalb sollten Sie selbst aktiv werden. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) haben Sie bereits einen großen Schritt in die richtige Richtung getan. Das Schöne daran: Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie bei Ihrem Ziel. Und durch die Finanzierung aus dem Bruttolohn schmerzen die Beiträge kaum im Portemonnaie.
Das neue Jahr bringt im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge einige Änderungen mit sich. Deshalb sollten Sie Ihren bestehenden Vertrag überprüfen und bei Bedarf anpassen, damit Sie das Optimum für Ihre Betriebsrente herausholen.
Bis zu einem bestimmten Betrag sind die Beiträge zu Ihrer betrieblichen Altersvorsorge steuer- und/oder sozialversicherungsfrei. Das bedeutet: Sie können einen Teil Ihres Bruttolohns direkt in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlen. Dabei müssen Sie beispielsweise keine Abgaben für die Kranken- oder Rentenversicherung leisten. Die staatliche Förderung der Betriebsrente ist begrenzt: Sie beträgt 4 % (steuer- und sozialversicherungsfrei) beziehungsweise 8 % (steuerfrei) der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung West (BBG). In diesem Jahr sind 292 € beziehungsweise 584 € steuer- und/oder sozialversicherungsfrei.
Überprüfen Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge und schauen Sie, wie hoch Ihre monatlichen Beiträge sind. Diese Information finden Sie normalerweise auf Ihrer Entgeltabrechnung. Sollten Ihre Beiträge unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, können Sie Ihre Betriebsrente mit geringem finanziellem Aufwand optimieren.
Sie nutzen die Beitragsmessungsgrenze noch nicht vollständig aus und haben zum Anfang des Jahres noch Weihnachtsgeld übrig oder eine Gehaltserhöhung bekommen? Dann prüfen Sie, ob Sie diesen Betrag in Ihren bAV-Vertrag einzahlen möchten. So können Sie Ihre Betriebsrente noch einmal pushen.
Diese Regelung ist zwar nicht neu, aber sie wird immer noch nicht konsequent in allen Unternehmen umgesetzt. Wie sieht es bei Ihrem Arbeitgeber aus? Seit dem 1. Januar 2022 muss der Arbeitgeber alle bestehenden Entgeltumwandlungen bezuschussen, soweit er dadurch Sozialabgaben einspart. Das bedeutet: Er muss 15 % auf den umgewandelten Betrag, also Ihren monatlichen Beitrag, dazugeben. Wenn Sie beispielsweise 130 € von Ihrem Bruttolohn in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen, unterstützt Sie Ihr Arbeitgeber mit einem Zuschuss von rund 20 €. Damit fließen insgesamt 150 € monatlich in Ihren Vertrag. So lohnt sich das Sparen umso mehr. Das Schöne für Sie: Ihr Nettoaufwand liegt gerade mal bei 70 €.
Prüfen Sie, ob Ihr Arbeitgeber Ihre betriebliche Altersvorsorge bereits bezuschusst. Wenn nicht, sprechen Sie Ihn direkt darauf an. Sie haben noch keine betriebliche Altersvorsorge, möchten aber die Tipps zum Aufbau einer Betriebsrente gerne umsetzten? Keine Bange – Ihr Arbeitgeber muss Ihren Wunsch auf Entgeltumwandlung umsetzen! Wenn Sie noch mehr Informationen benötigen, wenden Sie sich am besten direkt an die Personalabteilung Ihres Unternehmens. So können Sie bald loslegen und ein finanzielles Polster aufbauen – für einen sorgenfreien Ruhestand.
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