Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist ein wichtiger Bestandteil im deutschen Rentensystem. Dabei unterstützt der Arbeitgeber seine Angestellten beim Aufbau einer Vorsorge im Alter, bei Berufsunfähigkeit oder im Todesfall. Bei der betrieblichen Altersvorsorge wird ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Vertrag eingezahlt. Der Vorteil: Das zu versteuernde Einkommen verringert sich. Im Gegenzug muss die Betriebsrente im Rentenbezug versteuert werden. Dies kann aber vorteilhaft sein: Das Einkommen ist dann geringer und auch der damit verbundene persönliche Steuersatz. Die rechtliche Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge hängt vor allem von dem gewählten Modell beziehungsweise dem Durchführungsweg ab.

Der Arbeitgeber kann bestimmen, auf welche Art und Weise er die betriebliche Altersvorsorge durchführen will. Denn er muss für die Zahlung der zugesagten Leistung auch einstehen. Dabei kann er zwischen 5 vorgegebenen Durchführungswegen wählen.