Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt den Höchstbetrag, bis zu dem ein gesetzlich Versicherter auf seine Rente oder sein Arbeitsentgelt Sozialversicherungsbeiträge zahlt. Der Betrag, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, unterliegt nicht mehr dem Beitragsabzug, das heißt, dass auf diesen Anteil keine Sozialversicherungsbeiträge mehr gezahlt werden müssen.

Es gibt eine Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung und eine für die Kranken- und Pflegeversicherung. Diese unterscheiden sich in der Höhe und werden nach Ost und West aufgegliedert.