Direktversicherung

Die Direktversicherung ist in der betrieblichen Altersvorsorge einer von 5 möglichen Durchführungswegen zum Aufbau einer Betriebsrente.

Dabei schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung bei einem Versicherer ab. Der Arbeitnehmer ist der Begünstigte des Vertrags. Deshalb hat er im Leistungsfall „direkten“ Anspruch gegenüber dem Versicherer.

Im Gegensatz zu Pensionsfonds und Pensionskasse ist bei der Direktversicherung eine ausgewogenere Kapitalanlage möglich. Dadurch wird ein optimales Verhältnis zwischen Sicherheit und Rendite erreicht.

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