
Auch beim Rentenbezug schlägt die Steuer zu
Rente versteuern? Ja, auch beim Rentenbezug schlägt die Steuer zu. Was erwartet Sie? Was ist zu tu...
Bei der Entgeltumwandlung (oder Gehaltsumwandlung) verzichten Sie als Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Gehalts, den Ihr Arbeitgeber in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlt.
Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4 Prozent der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze DRV (West) – 2021 sind das 284 Euro.
Da der Beitrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, fließt er steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente. Auf diese Weise kann ohne großen Aufwand ein höherer Betrag zum Aufbau ihrer Altersvorsorge genutzt werden. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge nicht nur durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Seit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) ist der Arbeitgeber spätestens ab Januar 2022 verpflichtet, mindestens 15 Prozent Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten.
Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie alltagsnahe Inhalte rund um das Thema Versicherung direkt ins Postfach.