Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung (oder Gehaltsumwandlung) verzichten Sie als Arbeitnehmer auf einen Teil Ihres Gehalts, den Ihr Arbeitgeber in Ihre betriebliche Altersvorsorge einzahlt.

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung in Höhe von 4 % der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze DRV (West) – 2024 sind das 302 €.

Da der Beitrag direkt von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird, fließt er steuer- und sozialabgabenfrei in die Betriebsrente. Auf diese Weise kann ohne großen Aufwand ein höherer Betrag zum Aufbau ihrer Altersvorsorge genutzt werden. Der Gesetzgeber fördert die betriebliche Altersvorsorge nicht nur durch Steuer- und Sozialabgabenersparnis. Seit Januar 2022 ist der Arbeitgeber durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verpflichtet, mindestens 15 % Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten.

Beispiel:

So funktioniert Entgeltumwandlung