Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Erkrankung? | Zukunftssicher
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Berufsunfähigkeitsversicherung und Co. trotz psychischer Erkrankung?

Viele leiden in der „dunklen Jahreszeit“ unter einem ordentlichen Winterblues: Die kurzen Tage, weniger Sonnenlicht und das kalte, oft nasse Wetter sind die Ursache für saisonal bedingte Depressionen und erdrückende Müdigkeit. Oft helfen den Betroffenen lange Spaziergänge an der frischen Luft, ein ausgeglichener Schlafrhythmus, vitaminreiche Kost und die gute Gesellschaft von lieben Menschen. Ist es aber immer so einfach? Nicht nur Herbst und Winter haben großen Einfluss auf unsere Psyche. Ernsthafte psychische Erkrankungen nehmen allgemein zu und sind häufig die Ursache für eine Berufsunfähigkeit. Bedeutet eine psychische Erkrankung allerdings immer, dass der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) für Betroffene nicht mehr möglich ist?

Psychische Erkrankungen und Risikopolicen

Statistisch gesehen ist jeder vierte Erwachsene von einer seelischen oder mentalen Störung betroffen.1 Depression, Burn-out und Angststörungen gelten mittlerweile als weitverbreitete Volkskrankheiten. Das Entstehen psychischer Erkrankungen ist komplex. Meist gibt es nicht nur einen entscheidenden Auslöser: Persönliche Veranlagung, Umweltfaktoren, die persönliche Lebenssituation, privater und beruflicher Stress – oder eine Kombination aus allem – sind oft die Ursache für die Entwicklung mentaler Probleme. Zum Glück gibt es mittlerweile ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Schwere der Erkrankung sowie Sensibilität und Akzeptanz für die damit verbundenen Leiden und Nöte. Durch ärztliche Diagnose und ein breites Behandlungsspektrum finden viele Betroffene frühzeitig die passende Therapie. Doch es gibt auch so schwere Krankheitsverläufe, dass eine Rückkehr ins Berufsleben für lange Zeit nicht möglich oder – Worst Case – sogar unmöglich ist.

Versicherungsgesellschaften verzeichnen schon seit Langem einen Anstieg der Berufsunfähigkeit, die auf seelische Belastungen oder psychische Beschwerden zurückzuführen ist. Daher ist es verständlich, dass sie bei der Gesundheitsprüfung für Risikopolicen nicht nur körperliche, sondern auch mentale Erkrankungen abfragen. Diese Informationen sind entscheidend für die Risikoeinstufung, die Vertragsgestaltung und die Berechnung der Beiträge. Die Antragsteller sollten dabei immer ehrlich Auskunft geben und nichts verschweigen. Falsche, lückenhafte oder ungenaue Angaben können im Leistungsfall zu Problemen führen, da es dem Versicherer nicht möglich war, das persönliche Risiko realistisch zu bewerten. Das heißt, der Versicherte bekäme keine Leistung. Die lückenlose Abfrage dient also dem Schutz.

Weitere Informationen dazu, wie die Versicherungsgesellschaft Ihren Versicherungsbeitrag ermittelt, finden Sie hier.

Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung und Risikobewertung

Vor allem für Personen, die die Sorge haben, psychisch zu erkranken, ist der Abschluss einer Risikopolice wie der BU ein wichtiger Schritt zur Absicherung. Sie sollten daher keine Angst vor einer Gesundheitsprüfung haben. Die Fragen zur psychischen Gesundheit beziehen sich auf vergangene und aktuelle Erkrankungen sowie Psychotherapien. Jeder Antrag wird individuell geprüft und, je nach Ergebnis der Gesundheitsprüfung, sind unterschiedliche Versicherungsoptionen denkbar.

Uneingeschränkte Versicherung: Sollten Sie in der Vergangenheit psychisch erkrankt sein, bedeutet das nicht automatisch, keinen Anspruch auf uneingeschränkten Versicherungsschutz zu haben. Liegt Ihre Erkrankung beispielsweise schon einige Jahre zurück, bekommen Sie bei vielen Versicherern den beantragten Versicherungsschutz ohne Wenn und Aber – das heißt ohne jegliche Einschränkung oder extra Risikozuschlag. Die Versicherer arbeiten dabei mit festgelegten Zeiträumen, wie weit sie in die Vergangenheit zurückblicken.

Risikozuschlag: Auch erkrankte Menschen mit sogenannten Erschwernissen können jedoch versichert werden. Der Beitrag wird entsprechend nach oben angepasst, um das höhere Risiko auszugleichen. Dieser Risikozuschlag kann aber auch wieder reduziert werden, sollte sich der Verlauf Ihrer Erkrankung positiv entwickeln und sich Ihr Gesundheitszustand dauerhaft verbessern.

Versicherung mit Leistungsausschluss: Für bestimmte psychische Erkrankungen gibt es keinen Versicherungsschutz. Eine Option ist aber, dass Sie die Versicherung abschließen, es allerdings Einschränkungen gibt: So kann zum Beispiel festgelegt werden, dass die Versicherung bei Berufsunfähigkeit aufgrund psychischer Erkrankungen nicht greift.

Keine Absicherung möglich: In schweren Fällen, also bei chronischen oder wiederkehrenden psychischen Erkrankungen, kann die Versicherung den Abschluss vollständig ablehnen. Hier erscheint dem Versicherungsunternehmen das Risiko als zu hoch und ist auch mit Risikozuschlag oder Leistungsausschluss nicht tragbar. Gegebenenfalls ist in diesen Fällen aber eine andere Form der Risikoabsicherung möglich – wie zum Beispiel eine Grundfähigkeitsabsicherung oder eine Dread Disease Versicherung.

Ihre nächsten Schritte

Lasen Sie sich beraten

Die Beratung durch einen Versicherungsexperten ist immer die erste Wahl. Unabhängige Berater helfen Ihnen, den passenden Vertrag zu finden. Sie berücksichtigen bereits im Vorfeld Ihre individuellen gesundheitlichen Aspekte. Ein Berater lotst Sie kompetent durch die angebotenen Lösungen – und er hilft Ihnen, diese genau zu verstehen.

Anonyme Risikovoranfrage

Ein Versicherungsexperte kann Sie auch bei einer sogenannten anonymen Risikovoranfrage unterstützen. Dadurch können Sie unverbindlich Ihre Erfolgsaussichten für einen Vertragsabschluss abchecken. Sie vergleichen, bei welchem Anbieter Sie unter welchen Bedingungen Ihren Versicherungsschutz bekommen. Dabei bleiben Sie anonym und Ihre Daten werden nicht gespeichert.

Zusammengefasst: Der Abschluss einer Risikopolice ist ein wichtiger Baustein für Ihre Absicherung – und besonders relevant für Menschen, die wissen, dass sie einer mentalen Erkrankung ausgesetzt sein könnten. Ein Blick in die Statistik zeigt das steigende Risiko, daran zu erkranken. Informieren Sie sich gut und verzichten Sie nicht auf die Beratung von Profis.


1 Quelle: https://www.dgppn.de/

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