
Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Herausforderungen mit sich, sondern auch viele rechtliche und finanzielle Fragen. Ein zentraler Punkt dabei ist der Versorgungsausgleich, der sicherstellen soll, dass beide Partner im Alter fair abgesichert sind. Doch was genau bedeutet das und welche Ausnahmen gibt es? Wir erklären die wichtigsten Fakten leicht verständlich.
Während einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft bauen beide Partner Rentenansprüche auf – sei es durch die gesetzliche Rentenversicherung, betriebliche Altersvorsorge oder private Rentenverträge. Oft übernimmt jedoch ein Partner mehr unbezahlte Sorgearbeit, wie Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, und zahlt dadurch weniger in die Rentenkasse ein. Der Versorgungsausgleich sorgt dafür, dass diese Ungleichheit bei einer Scheidung ausgeglichen wird.
Die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche werden dabei halbiert und zwischen den Partnern aufgeteilt. Das Ziel: Niemand soll im Alter benachteiligt werden. Die Berechnung erfolgt automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch das Familiengericht.
Das folgende Beispiel zeigt, wie der Versorgungsausgleich in der Praxis aussieht:
Während der Ehe hat Anna 40.000 € Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgebaut, Ben hingegen nur 20.000 €. Beim Versorgungsausgleich werden die Ansprüche halbiert. Anna gibt 10.000 € ihrer Ansprüche an Ben ab. Nach der Teilung haben beide jeweils 30.000 € Rentenansprüche.
Dieses Verfahren sorgt dafür, dass beide Partner im Alter fair abgesichert sind – unabhängig davon, wer während der Ehe mehr verdient oder mehr Sorgearbeit übernommen hat.
Es gibt Situationen, in denen der Versorgungsausgleich nicht durchgeführt wird:
Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich kann in bestimmten Fällen sinnvoll sein, etwa wenn:
Statt den Versorgungsausgleich durchzuführen, können sich die Partner auch auf eine Ausgleichszahlung einigen. Dabei erhält der begünstigte Partner einen einmaligen Betrag, anstatt auf die Rentenansprüche zu warten. Dies spart Zeit und Kosten, ist jedoch steuerpflichtig und sollte gut durchdacht sein.
Der Versorgungsausgleich ist ein komplexes Thema, das von vielen Faktoren abhängt – von der individuellen Rentensituation bis hin zu rechtlichen Vorgaben. Eine fundierte und professionelle Beratung ist der Schlüssel, um die bestmögliche Lösung für Ihre individuelle Situation zu finden. Die Zusammenarbeit zwischen einem erfahrenen Scheidungsanwalt und Ihrem Vermittler kann dabei helfen, über die gesetzliche Standardlösung hinauszugehen und bei einer sogenannten externen Teilung zusätzliche Vorteile zu erzielen. In manchen Fällen kann es zudem sinnvoll sein, die Meinung neutraler Dritter einzuholen, um eine ausgewogene und faire Entscheidung zu gewährleisten. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile und schaffen Klarheit für Ihre Zukunft.
Der Versorgungsausgleich sorgt für eine faire Aufteilung der Rentenansprüche bei einer Scheidung. Ob ein Verzicht sinnvoll ist oder alternative Lösungen wie eine Ausgleichszahlung infrage kommen, hängt von den individuellen Umständen ab. Lassen Sie sich frühzeitig beraten, um gut informiert und abgesichert in die Zukunft zu blicken. Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf unserer Website.
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