Berufsunfähigkeit

Sie gelten als berufsunfähig, wenn Sie wegen einer Erkrankung oder nach einem Unfall voraussichtlich dauerhaft Ihren zuletzt ausgeübten Beruf, wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgestaltet ist, ganz oder teilweise nicht mehr ausüben können.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten Sie eine Erwerbsminderungsrente. Gegen eine Berufsunfähigkeit können Sie sich zusätzlich privat absichern. Bei den meisten Versicherern gelten Sie bereits dann als berufsunfähig, wenn Sie Ihren Beruf für mindestens 6 Monate zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben können.

Falls Sie Ihren Beruf aufgrund einer vorübergehenden Erkrankung oder eines Unfalls nicht ausüben können, gibt es weitere ähnliche Begriffe – diese unterscheiden sich in wichtigen Punkten: Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit.