Betriebsrentenstärkungsgesetz

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) trat 2018 in Kraft, um die Betriebsrente zu stärken und beliebter zu machen – vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen.

Für Arbeitnehmer bieten sich im Rahmen des BRSG unter anderem folgende Vorteile:

  • Erhöhung der steuerfreien Beiträge zur Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds auf 8 % der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West)
  • Einführung einer Zuschusspflicht für Arbeitgeber in Höhe von 15 % auf die Entgeltumwandlung zugunsten einer Direktversicherung, Pensionskasse oder eines Pensionsfonds
  • Einführung eines Förderbeitrags zur betrieblichen Altersvorsorge für Geringverdiener bis 2.575 € Monatsverdienst
  • Einführung eines Freibetrags, damit die zusätzliche Altersversorgung nicht voll auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird