
Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Rentenansprüche (auch Versorgungsanrechte genannt) bezeichnen die Ansprüche einer Person auf den Erhalt von Rentenzahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, einer betrieblichen Altersvorsorge oder privaten Rentenversicherungen. Diese Ansprüche entstehen durch geleistete Beitragszahlungen, Versicherungszeiten oder vertraglich vereinbarte Leistungen.
Die Deutsche Rentenversicherung versendet ab dem 27. Geburtstag jährlich eine Renteninformation mit dem aktuellen Stand Ihrer erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche. Sie können auch den Rentenbeginn- und Rentenhöhenrechner der Deutschen Rentenversicherung nutzen, um einen Überblick über die zu erwartenden Rentenansprüche zu bekommen.
Informationen zum Stand Ihrer betrieblichen oder privaten Altersvorsorge erhalten Sie in der Regel auch jährlich direkt vom jeweiligen Versicherungsanbieter.
Um die während der Ehe gemeinsam aufgebauten Rentenansprüche zwischen den Partnern fair aufzuteilen, gibt es den sogenannten Versorgungsausgleich. Dabei werden die relevanten Rentenansprüche im Rahmen des Scheidungsverfahrens bestimmt, halbiert und an beide Partner verteilt. Weitere Informationen zum Versorgungsausgleich finden Sie hier.
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