Externe Teilung - Zukunftssicher

Externe Teilung

Bei einer Scheidung müssen erworbene Rentenansprüche beider Ehepartner fair aufgeteilt werden. Diese Aufteilung nennt man Versorgungsausgleich. Während bei der internen Teilung der Anspruch innerhalb desselben Versorgungsträgers geteilt wird, erfolgt bei der externen Teilung die Übertragung des Ausgleichswerts an einen neuen Anbieter. Der Ausgleichswert wird daher auf einen neuen, externen Versorgungsträger übertragen.

Die externe Teilung ist eher die Ausnahme und kommt etwa dann vor, wenn eine interne Teilung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unklug wäre.

Vorteile der externen Teilung:

  • Flexibilität bei der Auswahl eines neuen Versorgungsträgers
  • Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten bei der Altersvorsorge
  • Transparenz und klare Trennung der Ansprüche

Mehr Infos zum Versorgungsausgleich finden Sie hier.