Private Rente

Neben der Basisrente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung eine weitere Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen. Die Beiträge zur privaten Rentenversicherung stammen aus dem bereits versteuerten Nettoeinkommen. Sie können einen Betrag festlegen, den Sie beispielsweise monatlich in den Vertrag einzahlen. Um steuerlich nicht doppelt belastet zu werden, werden bei der Rentenleistung später nur die erwirtschafteten Erträge, also die Rendite, versteuert. Dies nennt man auch Ertragsanteilbesteuerung. Der verwendete Steuersatz hängt maßgeblich vom Alter ab. Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto geringer der Steuersatz. Ein heute 65-Jähriger muss beispielsweise eine Steuerlast auf seine erwirtschafteten Erträge von 18 % tragen.

Im Vergleich zur Basisrente und der betrieblichen Altersvorsorge ist die private Rentenversicherung besonders flexibel: Am Ende der Vertragslaufzeit können Sie entscheiden, ob Sie eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt bekommen wollen oder ob Sie eine Kapitalauszahlung bevorzugen. Außerdem ist die Versicherungsleistung frei vererbbar. Ein Vorteil ist sicherlich auch, dass Beiträge sehr frei zugezahlt oder entnommen werden können.

Synonyme:
Private Altersvorsorge