Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie auf unbestimmte Zeit aufgrund körperlicher oder geistiger Krankheit keiner oder nur stark eingeschränkt einer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Das ist unabhängig von Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf.
Sind Sie tatsächlich erwerbsunfähig, können Sie die staatliche Erwerbsminderungsrente beantragen: Allerdings wird hier zunächst geprüft, ob Sie nach einer Rehabilitation einer anderen beruflichen Tätigkeit nachgehen könnten. Die Höhe der Rente richtet sich danach, wie lange der Versicherte pro Tag noch arbeiten kann.
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