Arbeitsunfähigkeit

Wenn Sie krank sind oder einen Unfall hatten und ein Arzt Ihnen eine Krankschreibung ausstellt, sind Sie arbeitsunfähig. Das bedeutet, dass Sie Ihrer zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit vorübergehend nicht nachgehen können. Grund für eine Arbeitsunfähigkeit kann auch sein, dass sich eine Erkrankung verschlimmern könnte, wenn Sie weiterarbeiten würden. Wichtig ist aber: Es wird davon ausgegangen, dass Sie sich wieder von Ihrer Erkrankung erholen und anschließend Ihrer Arbeit wie zuvor nachgehen werden.

Sind Sie als Arbeitnehmer krankgeschrieben und damit arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen sechs Wochen lang weiter das Gehalt auszuzahlen.

Die Arbeitsunfähigkeit ist von der Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit zu unterscheiden.