Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Bei der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) handelt es sich um eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Versicherte bei verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten. Ein Anspruch auf diese Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung setzt voraus, dass Sie mindestens 5 Jahre lang in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert waren (allgemeine Wartezeit) sowie in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 3 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt Ihnen die volle Erwerbsminderungsrente nur, wenn Sie dauerhaft weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten können. Können Sie zwischen 3 und weniger als 6 Stunden täglich arbeiten – wobei nicht nur Ihr Beruf, sondern jede Tätigkeit zählt –, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Bevor sie eine Rente zahlt, versucht die Rentenversicherung, Sie durch Rehabilitationsmaßnahmen oder Umschulungen wieder in den Arbeitsmarkt einzugliedern.
Die Höhe der Erwerbsminderungsrente basiert auf den bisher gesammelten Entgeltpunkten in der Rentenversicherung. Diese Punkte rechnet der Versicherungsträger bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze hoch. In den meisten Fällen reicht die Erwerbsminderungsrente kaum, um den bisherigen Lebensstandard zu halten.
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