
Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Viele Unternehmen werben bereits in Stellenangeboten mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Doch was, wenn Sie in Ihrem Job noch keine Informationen dazu erhalten haben? Dann lohnt es sich, das Thema betriebliche Altersvorsorge beim Arbeitgeber anzusprechen! Denn die bAV ist eine attraktive Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen – mit steuerlichen Vorteilen und oft auch einem Zuschuss vom Arbeitgeber.
Aber wie bringen Sie das Thema am besten zur Sprache? Und was können Sie tun, wenn Ihr Arbeitgeber noch keine bAV anbietet? Wir geben Ihnen hier eine kompakte Anleitung, damit Sie bestens vorbereitet in das Gespräch gehen können.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine der besten Möglichkeiten, fürs Alter vorzusorgen. Sie überzeugt vor allem durch 2 Dinge:
Wenn Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind, haben Sie ein Anrecht darauf, Teile Ihres Gehalts in eine bAV einzuzahlen. Das gilt auch, wenn Sie in Teilzeit arbeiten oder Minijobber sind. Ihr Arbeitgeber kann das also nicht einfach ablehnen.
Haben Sie in Ihrem Unternehmen noch nichts über eine bAV gehört? Kein Problem – Sie können das Thema einfach selbst ansprechen. Wenden Sie sich dafür an die Personalabteilung oder direkt an Ihren Vorgesetzten. Ein möglicher Gesprächseinstieg könnte sein:
„Ich interessiere mich für eine betriebliche Altersvorsorge und wollte nachfragen, welche Möglichkeiten es in unserem Unternehmen gibt.“
Im besten Fall besteht bereits eine etablierte bAV, bei der Sie einsteigen können. Aber auch wenn Ihr Arbeitgeber keine bAV anbietet, können Sie das selbst in die Hand nehmen.
Das bedeutet, dass Ihr Unternehmen schon eine Lösung eingerichtet hat. Jetzt geht es nur noch darum, sich zu informieren und einzusteigen.
Falls Ihr Arbeitgeber noch keine bAV-Lösung eingerichtet hat, können Sie selbst die Initiative ergreifen. Ein guter Ansatz wäre:
„Ich habe gelesen, dass Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV haben. Könnten wir darüber sprechen, wie wir das in unserem Unternehmen umsetzen können?“
Sie können Ihrem Arbeitgeber vorschlagen, eine Direktversicherung abzuschließen. Dabei handelt es sich um eine einfache und verbreitete Form der bAV. Sie können anbieten, sich selbst um die Einrichtung einer Direktversicherung zu kümmern. In diesem Fall wenden Sie sich an Ihren Versicherungsvermittler. Gemeinsam mit ihm suchen Sie die Versicherung aus, die für Sie und Ihren Arbeitgeber geeignet ist.
Je früher Sie in die bAV einsteigen, desto besser. Denn je länger die Laufzeit, desto mehr Kapital kann sich ansammeln – und desto mehr profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen.
Nutzen Sie also die Gelegenheit und sprechen Sie Ihren Arbeitgeber an – denn Ihre Altersvorsorge ist eine wichtige Investition in die Zukunft.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Klicken Sie auf einen Stern, um den Beitrag zu bewerten!
Melden Sie sich jetzt zu unserem Newsletter an und erhalten Sie alltagsnahe Inhalte rund um das Thema Versicherung direkt ins Postfach.