Basisrente

Die Basisrente, auch Rürup-Rente genannt, wurde ursprünglich für Selbstständige geschaffen, die nicht verpflichtet sind, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen. Der Staat will mit der Basisrente einen Anreiz bieten, für das Alter vorzusorgen. Doch auch für Angestellte kann die Basisrente interessant sein. Der Staat fördert die Basisrente durch steuerliche Begünstigungen. Einen Teil der Beiträge zur Basisrente kann der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Das mindert die Einkommensteuer. Die Beiträge zur Basisrente werden entweder monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt. Auch Sonderzahlungen, zum Beispiel nach Erhalt eines Bonus, sind möglich.

Das Besondere an der Basisrente: Eine monatliche Rente wird erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres gezahlt. Eine einmalige Kapitalauszahlung ist nicht möglich. Zudem wird die Rente aus einer Basisrente nach dem persönlichen Steuersatz versteuert – der Preis dafür, dass während der Erwerbstätigkeit steuerliche Begünstigungen gewährt werden. Dennoch ist das im Großteil der Fälle vorteilhaft: Im Ruhestand ist das monatliche Einkommen bei den meisten Menschen niedriger als zu Erwerbszeiten. Dadurch wird bei der Versteuerung ein niedrigerer Einkommenssteuersatz zugrunde gelegt. Eine freie Übertragung, Beleihung oder Veräußerung der Basisrente ist nicht möglich.

Synonyme:
Rürup-Rente