Pensionszusage

In der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist die Pensionszusage einer von 5 möglichen Durchführungswegen zum Aufbau einer Betriebsrente.

Der Arbeitgeber zahlt dabei die Betriebsrente direkt an seine Mitarbeiter. Eine externe Versorgungseinrichtung wird nicht benötigt. Der Arbeitgeber bildet dafür in seiner Bilanz Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG. Damit zu Rentenbeginn das benötigte Kapital vorhanden ist, werden oft Rückdeckungsversicherungen abgeschlossen. Dieser Durchführungsweg ist optimal geeignet für Gesellschafter-Geschäftsführer und leitende Angestellte, die Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Tantiemen, zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umwandeln möchten.

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