Nachmeldepflicht

Bei einigen Arbeitskraftabsicherungen ist bei der Antragstellung eine Gesundheitsprüfung erforderlich, beispielsweise bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dabei müssen Sie wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Gesundheitszustand und zu Vorerkrankungen machen. Wenn sich später herausstellt, dass Ihre Angaben falsch waren, zahlt die Versicherung weniger als ursprünglich vereinbart oder gar nicht.

Ändert sich Ihr Gesundheitszustand bis zu Ihrer Antragstellung, müssen Sie dies der Versicherung mitteilen. Das ist die sogenannte Nachmeldepflicht. Wenn Sie diese verletzen, erstattet die Versicherung Leistungen eventuell nicht oder kündigt Ihren Vertrag. Es kann auch passieren, dass Sie erkranken, nachdem Sie den Antrag eingereicht haben. In diesem Fall müssen Sie dies nur nachmelden, wenn Ihr Versicherer Sie ausdrücklich danach fragt.