Damit das Homeoffice nicht zur Stolperfalle wird: So sind Sie richtig versichert - Zukunftssicher
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Damit das Homeoffice nicht zur Stolperfalle wird: So sind Sie richtig versichert

Corona hat unsere Arbeitswelt verändert. Viele Arbeitnehmer konnten lange Zeit nur in Ausnahmen zu Hause arbeiten. Zum Beispiel, wenn sie ein krankes Kind betreuen oder auf Handwerker warten mussten. Inzwischen ist der Heimarbeitsplatz in vielen Unternehmen ein fester Bestandteil. Sogar die Politik möchte nun einen Rechtsanspruch auf Heimarbeit einführen – wenn es Unternehmen organisatorisch umsetzen können.

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung auszuweiten. Bislang zeigen sich gerade hier viele Lücken, denn die gesetzliche Unfallversicherung trennt deutlich zwischen beruflichen und privaten Tätigkeiten. In der Praxis sind viele Arbeitnehmer verunsichert. Zu Recht stellen sie sich die Frage, wie sie bei einem Unfall am Heimarbeitsplatz versichert sind.

Die gesetzlichen Regelungen zur Unfallversicherung

Grundsätzlich gelten in der gesetzlichen Unfallversicherung folgende Regelungen: Wenn Sie arbeiten oder auf dem Weg zur Arbeit sind, besteht Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Dies gilt auch für Schüler, Studenten und ehrenamtlich Tätige. Wenn Sie einen Unfall haben, der mit der beruflichen Tätigkeit nicht in Zusammenhang steht, greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht.

Und wie sieht es im Homeoffice aus?

Am Heimarbeitsplatz ist es schwierig, Beruf und Privates zu trennen. Gerichte müssen sich immer wieder damit auseinandersetzen, was genau zur Arbeit gehört. Denn schon die räumliche Situation führt dazu, dass Privates und Berufliches miteinander verschmelzen. Die folgenden Urteile geben zumindest einen Anhaltspunkt, wann der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung greift und wann nicht:

1. Unfälle bei der eigenen Verpflegung

Sie holen sich im Homeoffice etwas zu Essen oder Trinken aus der Küche und stürzen dabei. Dann ist das kein Arbeitsunfall. Nach verschiedenen Urteilen des Bundessozialgerichts sind nur Wege abgesichert, die nicht aus eigenwirtschaftlichem Interesse erfolgen. Sie müssen in einem sachlichen Zusammenhang mit der Berufstätigkeit stehen. Ähnliches gilt für den Gang zur Toilette, wie das Sozialgericht in München entschied.

2. Duschunfall während der Arbeitszeit

Ein Arbeitnehmer, der während seiner Arbeitszeit im Badezimmer ausrutscht, ist nicht versichert. Das entschied das Landessozialgericht in Erfurt Ende 2018. Wenn Sie also während Ihrer Arbeitszeit duschen, sind Sie nicht versichert. Das gilt beispielsweise auch bei einer Geschäftsreise. Denn: Duschen steht nicht mit der beruflichen Tätigkeit in Zusammenhang.

3. Sturz auf dem Weg zur Kita

Wenn Sie Ihr Kind zur Kita bringen und stürzen, fällt dies nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. So entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen. Die Begründung: Der Unfall passierte nicht auf einem versicherten Betriebsweg, denn der Weg zur Kita steht nicht mit der versicherten Tätigkeit im Zusammenhang. Dabei handelt es sich auch nicht um einen versicherten Wegeunfall. Denn der Versicherungsschutz greift nur, wenn nach der Kita der Weg zu einem „dritten Ort“ – dem Arbeitsplatz – fortgesetzt wird.

Was gilt am Heimarbeitsplatz?

Es gilt Folgendes: Auf dem Weg von zu Hause zum Arbeitsplatz sind Sie gesetzlich unfallversichert. Das kann auch im Homeoffice gelten. Auf dem Weg zu Ihrem „Heim“-Arbeitsplatz im eigenen Haus oder der eigenen Wohnung können Sie durch die gesetzliche Unfallversicherung durchaus abgesichert sein.

Voraussetzung für den Versicherungsschutz: Der Gang muss in direktem Zusammenhang mit Ihrer versicherten Tätigkeit stehen. Das bedeutet, wenn Sie morgens auf direktem Weg von Ihrem Schlafzimmer zu Ihrem Schreibtisch (Arbeitsplatz) gehen, um dort sofort die Arbeit aufzunehmen, sind Sie abgesichert.

Maßgebend für die Beurteilung ist zum einen, ob Sie eine dem Unternehmen dienende Tätigkeit ausüben wollten, und zum anderen, ob dieses Vorhaben sich tatsächlich im Einzelfall bestätigt.¹ Nicht gesetzlich unfallversichert sind Sie, wenn Sie im Homeoffice etwas tun, das nicht in direktem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit steht. Sie stürzen beispielsweise auf dem Weg vom Schreibtisch ins Schlafzimmer, weil Sie dort nur das Fenster schließen wollten.

Ergänzender Schutz zur gesetzlichen Unfallversicherung sinnvoll

Da die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei allen Unfällen am heimischen Arbeitsplatz greift, sollten Sie sich zusätzlich privat absichern. Dafür eignen sich beispielsweise eine private Unfallversicherung, eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder für Sie passende Alternativen zur Absicherung der Arbeitskraft. Auch der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter besser absichern. Hier ein kurzer Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten:

Private Unfallversicherung

Die private Unfallversicherung leistet für alle Unfälle zu Hause und in der Freizeit. Als Unfall gilt ein Ereignis, das von außen auf den Körper einwirkt und eine Schädigung der Gesundheit zur Folge hat. Wer beispielsweise einen Herzanfall erleidet und dabei stürzt, erhält deshalb keine Leistungen.

Die private Unfallversicherung springt außerdem erst ein, wenn Sie als Folge des Unfalls dauerhaft körperlich oder geistig beeinträchtigt sind. Bei Versicherungen spricht man dabei von Invalidität. Die Versicherung zahlt erst, wenn Sie nach Ablauf des vertraglichen vereinbarten Zeitraums nachweisen, dass der Unfall Sie nachhaltig einschränkt. Die Höhe der gezahlten Leistung hängt vom Grad der Invalidität ab.

Als Zusatzleistung können Sie innerhalb der Unfallversicherung eine Todesfallleistung vereinbaren. Diese wird fällig, wenn Sie innerhalb eines Jahres an den Unfallfolgen sterben.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine private Unfallversicherung leistet nur bei unfallbedingter Invalidität oder Unfalltod. Meist erhalten Sie dann eine Einmalzahlung, mit der Sie den Wohnungsumbau, ein Transportmittel oder Therapien bezahlen können. Was aber, wenn Sie nach Ihrem Unfall nicht mehr arbeiten gehen können, um Ihr „täglich Brot“ zu verdienen?

Hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel: Sie zahlt eine zuvor vereinbarte monatliche Rente. Voraussetzung dafür: Sie können wegen einer Krankheit oder schwerwiegender gesundheitlicher Folgen eines Unfalls nicht mehr arbeiten.

Sie üben eine Risiko-Sportart aus oder haben schon Vorerkrankungen? Dann kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung schwierig oder teuer werden. Hier gibt es geeignete Alternativen wie eine Dread-Disease- oder eine Grundfähigkeitsabsicherung.

Betriebliche Unfallversicherung

Auch Ihr Arbeitgeber kann eine spezielle Unfallversicherung für Sie abschließen. Dabei handelt es sich um eine sogenannte betriebliche Unfallversicherung. Sinnvoll ist diese vor allem deshalb, weil der gesetzliche Unfallschutz nur selten ausreicht. Denn die gesetzliche Unfallversicherung zahlt bei Arbeits- sowie Wegeunfällen erst, wenn eine Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 20 Prozent vorliegt. Bei Unfällen in der Freizeit zahlt sie gar nicht. Eine betriebliche Unfallversicherung schließt diese Lücke im Versicherungsschutz. Je nach betrieblicher Situation können Arbeitgeber die Versicherungsleistungen individuell festlegen.


¹ https://www.bsg.bund.de/

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