Bezugsrecht

Das Bezugsrecht bei einer Versicherung legt fest, welche Person die vereinbarten Leistungen im Versicherungsfall erhält. Diese Person ist dann bezugsberechtigt.

Der Versicherungsnehmer legt das Bezugsrecht bei Vertragsabschluss fest, kann aber auch während der Vertragslaufzeit Änderungen vornehmen.