Versicherungsnehmer

Ein Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers. Bei ihm liegt die Verfügungsgewalt über den Vertrag und somit über das Vermögen, sofern keine gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Verfügungsbeschränkungen bestehen.

Versicherungsnehmer haben die folgenden Rechte:

  • Vertragsabschluss: Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und legt gegebenenfalls bestimmte Zusatzvereinbarungen fest. Er bestimmt dabei außerdem, ob der Versicherungsnehmer selbst auch die versicherte Person ist oder ob die Versicherung für jemand anderen abgeschlossen wird.
  • Vertragsänderungen: Der Versicherungsnehmer kann Änderungen am Vertrag, zum Beispiel eine Adressänderung oder Änderung der Zahlungsweise, veranlassen.
  • Bestimmung des Bezugsrechts: Der Versicherungsnehmer kann die Person bestimmen, die die Versicherungsleistung erhalten soll (Bezugsberechtigter).
  • Abtretung: Der Versicherungsnehmer kann die Rechte und Ansprüche aus dem Vertrag an jemand anders abtreten.
  • Verpfändung: Der Versicherungsnehmer kann eine Versicherungspolice zur Absicherung einer Forderung nutzen.
  • Teilweise oder komplette Kündigung: Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag teilweise oder vollständig auflösen.