
Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Beitragsaussetzung bedeutet eine zeitweilige Aussetzung oder Reduzierung der Beitragszahlungen durch den Versicherungsnehmer. Dabei geht der Versicherungsschutz grundsätzlich nicht verloren. Diese Option ermöglicht dem Versicherungsnehmer, für einen bestimmten Zeitraum keine Beiträge zu zahlen, ohne dass der Vertrag gekündigt wird.
Die Beitragsaussetzung ist in der Regel eine freiwillige Option, die der Versicherungsnehmer bei Bedarf in Anspruch nehmen kann. Er ermöglicht ihm eine zeitweilige finanzielle Entlastung, wenn etwa unerwartete finanzielle Belastungen auftreten.
Die Beitragsaussetzung ist auf einen vorab definierten Zeitraum begrenzt, der gemeinsam mit dem Versicherungsunternehmen festgelegt wird. Dieser Zeitraum kann entsprechend den Vertragsbedingungen variieren. Ebenso kann die Beitragsaussetzung bestimmten Voraussetzungen und Bedingungen unterliegen. Nach einer Beitragsaussetzung kann sich die Laufzeit der Police verlängern, da die nicht gezahlten Beiträge später möglicherweise nachgeholt werden müssen. Es ist wichtig, die langfristigen Auswirkungen auf die Police zu verstehen und gegebenenfalls mit dem Versicherungsunternehmen zu besprechen.
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