Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Täglich treffen wir Tausende von Entscheidungen und gestalten so unser Leben. Doch unvorhersehbare Ereignisse wie Unfälle und schwere Krankheiten können es plötzlich auf den Kopf stellen und zu Situationen führen, in denen wir eigene Wünsche nicht mehr äußern können. Um weiterhin selbstbestimmt zu bleiben, ist es wichtig, sich frühzeitig mit zwei Themen auseinanderzusetzen: der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht. So können Sie Ihren Willen für den Fall der Fälle festhalten, eine Vertrauensperson bestimmen und gleichzeitig Ihre Familie entlasten. Wir erklären Ihnen, was genau das bedeutet.
Die Patientenverfügung ist ein Dokument, in dem Sie festlegen können, welche medizinischen Maßnahmen Sie bei schweren Krankheiten oder Verletzungen wünschen oder ablehnen, wenn Sie selbst nicht mehr in der Lage sind, diese Entscheidungen zu treffen. Das kann von spezifischen Behandlungsmethoden bis hin zu lebenserhaltenden Maßnahmen reichen.
So stellen Sie sicher, dass auch im Ernstfall genau das passiert, was Sie möchten – und nicht, was andere vielleicht für richtig halten. Gleichzeitig nehmen Sie Ihren Angehörigen die Last schwerwiegender Entscheidungen ab.
Liegt keine Patientenverfügung vor, müssen Ärzte und Ihr gesetzlicher Vertreter gemeinsam auf der Grundlage Ihres mutmaßlichen Willens entscheiden. Ohne vorher festgelegte Vorstellungen kann diese Entscheidung von Ihren Wünschen abweichen.
Jede volljährige Person kann eine Patientenverfügung erstellen – vorausgesetzt, sie ist einwilligungsfähig und versteht die beschriebenen medizinischen Maßnahmen. Dabei gibt es einige Vorgaben zu beachten, damit die eigenen Wünsche berücksichtigt werden können und die Patientenverfügung gültig ist.
Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt und von Ihnen unterschrieben werden. Sie sollte so präzise wie möglich sein. Gehen Sie auf verschiedene Krankheitssituationen, wie z. B. unheilbare Krankheiten im Endstadium oder Koma, ein und bestimmen Sie, welche Maßnahmen Sie sich wünschen oder ausdrücklich nicht wünschen. Wichtige Fragen, die Sie beantworten müssen, sind unter anderem: „Sollen Wiederbelebungsmaßnahmen durchgeführt werden?“ sowie „Möchte ich künstlich beatmet / künstlich ernährt werden?“.
Meinungen können sich im Laufe des Lebens ändern. Überprüfen Sie daher in regelmäßigen Abständen, ob die Patientenverfügung Ihren aktuellen Wünschen entspricht. Falls nicht, können Sie Ihre Patientenverfügung jederzeit ändern oder formlos widerrufen.
Gut zu wissen: Die gesetzlichen Regelungen rund um das Thema Patientenverfügung sind in § 1827 BGB definiert, falls Sie sich zu dem Thema weiter informieren wollen.
Während Sie mit der Patientenverfügung Ihre medizinischen Behandlungswünsche für den Notfall festlegen, können Sie mit einer Vorsorgevollmacht eine Person bestimmen, die auch in anderen rechtlichen Angelegenheiten für Sie entscheiden kann. Dies können z. B. finanzielle Fragen, Wohnungsangelegenheiten und weitere persönliche Belange sein.
Der entscheidende Vorteil der Vorsorgevollmacht ist ihre Flexibilität. Sie bestimmen selbst, wie viel Entscheidungsbefugnis Sie Ihrer Vertrauensperson übertragen möchten und ob diese bereits zu Lebzeiten, im Todesfall oder auch über Ihren Tod hinaus wichtige Entscheidungen treffen darf. Haben Sie keine Vorsorgevollmacht erstellt, bestimmt ein Betreuungsgericht Ihren gesetzlichen Vertreter. Dann ist nicht sichergestellt, dass dieser entsprechend Ihren Wünschen und Vorstellungen handelt.
Auch die Vorsorgevollmacht muss schriftlich vorliegen und von Ihnen unterschrieben werden. Empfehlenswert, wenn auch nicht vorgeschrieben, ist die zusätzliche Unterschrift der bevollmächtigten Person.
Den Umfang der Handlungsvollmacht legen Sie selbst fest. Die benannte Vertrauensperson kann also nicht in allen Angelegenheiten für Sie entscheiden, sondern nur in denen, die Sie vorher selbst definiert haben.
Häufig werden Familienmitglieder oder enge Freunde als Bevollmächtigte gewählt. Grundsätzlich können Sie aber jede geschäftsfähige natürliche Person bestimmen.
Damit die Vorsorgevollmacht überall akzeptiert wird empfiehlt sich der Gang zum Notar. Für Vorsorgevollmachten zu Erbangelegenheiten und Grundstücksgeschäften ist die notarielle Beurkundung sogar zwingend erforderlich. Zusätzlich können Sie Ihre Vorsorgevollmacht online im zentralen Vorsorgeregister registrieren – so erkennt das Gericht im Notfall, dass eine bevollmächtigte Person vorhanden ist.
Zur Unterstützung hat das Bundesministerium der Justiz in einer Broschüre alle wichtigen Informationen inklusive Musterformular zur Erstellung einer Vorsorgevollmacht zusammengestellt.
Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sind keine Themen, die Sie vor sich herschieben sollten. Es ist wichtig, sich frühzeitig damit zu beschäftigen. Jeder, egal ob jung oder alt, kann plötzlich in die Situation kommen, keine eigenen Entscheidungen mehr treffen zu können. Mit einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie, neben rechtlichen Formalitäten, Ihre eigene Lebensqualität und die Ihrer Familie.
Scheuen Sie sich nicht, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Dokumente rechtlich wirksam sind und Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht werden. Es ist nie zu früh, sich mit diesen wichtigen Fragen auseinanderzusetzen.
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