Ertragsanteil

Der Ertragsanteil ist der steuerpflichtige Teil einer Rente. Der übrige Anteil Ihrer Auszahlung bleibt für Sie steuerfrei. Die Höhe des Ertragsanteils bestimmt sich nach dem Alter des Rentners bei Rentenbeginn und ist gesetzlich festgelegt.
Ein Beispiel:
Beginnen Sie mit 65 Jahren Ihre private Rente zu beziehen, beträgt der Ertragsanteil 18 % (Stand 2026). Das bedeutet: Von jeder monatlichen Rentenzahlung müssen Sie 18 % als Einkommen versteuern, während 82 % steuerfrei bleiben.