Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Die Vergütung, die ein unabhängiger Versicherungsmakler für seine Vermittlungs- und Betreuungsdienstleistungen erhält, wird als Courtage bezeichnet.
Der Versicherungsmakler erhält sowohl für die Vermittlung neuer Verträge als auch für die Betreuung bestehender Verträge Courtagezahlungen von der Versicherungsgesellschaft.
Die Höhe der Courtage variiert je nach Versicherungsvertrag und den vereinbarten Konditionen zwischen Ihrem Makler und dem Versicherungsunternehmen. Als Kunde haben Sie nur indirekt mit der Courtage Berührung: Die Kosten der Courtage für den Vertragsabschluss sind in Ihrem Versicherungsbeitrag einkalkuliert und haben dadurch Einfluss auf die Höhe Ihrer Versicherungsleistung.
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