Beruf & Familie

Risikosportarten und die Berufsunfähigkeitsversicherung

Endlich Sommer! Die Urlaubszeit hat begonnen. Sie freuen sich auf einen schönen Strandurlaub, auf interessante Städtetrips, langes Ausschlafen und gutes Essen? Für viele Urlauber bedeuten die herbeigesehnten Urlaubstage auch die Gelegenheit, sich sportlich auszutoben, die eigene Komfortzone zu verlassen. Sie erfüllen sich einen sportlichen Traum, der mitunter auch gefährlich sein kann: Klettern in den Bergen, Tauchen im blauen Meer oder vielleicht ein romantischer Reiturlaub. Viele Menschen sehnen sich nach körperlichen Herausforderungen – kombiniert mit Erlebnissen in der Natur und ein bisschen Nervenkitzel. Woran sie vermutlich erst einmal nicht denken: Hat die Ausübung von Risikosportarten Konsequenzen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), und wenn ja, wie sehen diese aus?

Sport ohne Risiko? Geht das?

Im Prinzip birgt jede Sportart das Risiko, sich ernsthaft zu verletzen. Sie könnten beim Joggen mit dem Fuß umknicken, vom Fahrrad stürzen oder sich eine Muskelzerrung beim Yoga zuziehen. Es kommt aber eher selten zu schwerwiegenden Verletzungen, durch die Sie dauerhaft berufsunfähig werden oder vielleicht sogar sterben.
Auch im Urlaub ist es schön, sportliche Routinen beizubehalten oder neu zu beleben. Der Wanderurlaub bereichert uns mit sanften körperlichen Aktivitäten in herrlichen Landschaften. Bei Fahrradtouren bauen wir Stress ab, der gleichmäßige Tritt in die Pedale entspannt das Nervenkostüm, und Schwimmen im Meer oder Pool macht einfach nur glücklich. Es ist unmöglich, sämtliche positiven Effekte aufzuzählen. Wo liegen also die Unterschiede zum Risikosport?

Wann wird Sport zum Risiko?

Das Wort Risiko beschreibt die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass die ausgeübte Sportart gravierende negative Folgen haben könnte. Bei vielen sogenannten Risikosportarten kann so einiges schiefgehen. Die meisten werden in der Natur ausgeübt, wie Wellenreiten, Tauchen, Reiten oder Freeclimbing. Diese Aktivitäten sind damit auch den Kräften und Einflüssen der Natur ausgesetzt. Diese sind mitunter unberechenbar und erfordern Erfahrung, um mögliche Gefahren richtig einzuschätzen.

Der freie Fall beim Fallschirmsprung, der Druckausgleich beim Tauchgang oder hohe Geschwindigkeiten wie beim Motorradfahren sind – besonders für Anfänger – schwer zu kontrollieren und können lebensgefährlich sein. Dazu kommt noch, dass Risikosportarten oft nur sporadisch ausgeübt werden. Viele Freizeitsportler sind unerfahren und nicht ausreichend trainiert. Das erhöht das Risiko, sich zu überschätzen – und die eigene Gesundheit nachhaltig zu gefährden.

Eine kleine Liste beliebter Risikosportarten:

  • Skifahren
  • Tauchen
  • Bergsteigen
  • Fallschirmspringen
  • Motorsport
  • Wingsuit-Fliegen
  • Drachenfliegen
  • Paragliding
  • Reitsport
  • Canyoning
  • Mountainbiking
  • Eishockey

Anzeigepflichten beim Abschluss einer BU

Sie haben gerade das Klettern für sich entdeckt und finden es aufregend, an Ihre persönlichen Limits zu kommen. Jetzt möchten Sie eine BU oder Risikolebensversicherung zur finanziellen Absicherung Ihrer Zukunft abschließen. Müssen Sie den Klettersport bei Antragstellung angeben? Auf jeden Fall. Sie sollten alle Antragsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung wahrheitsgemäß beantworten. Das nennt sich vorvertragliche Anzeigepflicht. Wenn Sie sich unsicher sind, ob ihr Hobby als Risiko gelten könnte: Sprechen Sie es an.

Ein Unfall in einer Risikosportart und danach berufsunfähig?

Falsche, lückenhafte oder ungenaue Angaben können im Leistungsfall zu Problemen führen, da es dem Versicherer nicht möglich war, Ihr persönliches Risiko realistisch zu bewerten. Das heißt, Sie gefährden Ihren Versicherungsschutz. Die vorvertragliche Anzeigepflicht dient also im Fall der Fälle Ihrem Schutz: Wenn in Ihrem Kletterurlaub oder beim Tauchgang etwas passieren sollte, sind Sie abgesichert. Ihre BU leistet im Versicherungsfall.

Was ist mit den Beiträgen bei erhöhtem Risiko?

Diese können Sie sich von Ihrem Versicherer genau ausrechnen lassen. Oft sind die Zuschläge geringer als befürchtet. Fahren Sie beispielsweise hobbymäßig im Winterurlaub Ski, dann ist das in der Regel mitversichert und es wird kein Risikozuschlag fällig. Am einfachsten finden Sie das über eine unverbindliche Anfrage bei Ihrem Versicherer heraus. In jedem Fall sind die erhöhten Beiträge nichts im Vergleich zum Risiko, das Sie eingehen, bei unvollständigen Angaben nicht abgesichert zu sein.

Sie haben bereits eine Berufsunfähigkeitsversicherung und entdecken die Lust am Risiko?

Die Zeit bleibt nicht stehen. Wir verändern uns. Das Leben verändert sich. Vielleicht suchen Sie nach Abenteuer und Gefahr oder Sie wollen es noch einmal wissen und planen eine anspruchsvolle Bergtour mit dem Mountainbike.

Die Frage lautet: Müssen Sie nach Vertragsabschluss Ihrer Versicherung geänderte Gewohnheiten oder neue Sportarten wie Tauchen oder Fallschirmspringen nachmelden? Wenn Sie bei Antragstellung alle Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet haben, lautet die Antwort: nein. Der abgeschlossene Vertrag bleibt im gleichen Umfang bestehen, denn für Hobbys und Freizeitsport, ob mit oder ohne Risiko, besteht keine Nachmeldepflicht.

Fazit: Gehen Sie vor Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung einer Risikosportart nach, sollten Sie das unbedingt Ihrem Versicherer mitteilen. Details können bei der Beitragsberechnung eine Rolle spielen: Wie tief tauchen Sie und in welche Tauchgebiete reisen Sie? Wie ist der Schwierigkeitsgrad beim Bergwandern und welche Vorsichtsmaßnahmen treffen Sie? Diese Angaben dienen Ihrem Versicherungsschutz, und damit ihrer finanziellen Sicherheit.

Entdecken Sie erst einige Jahre nach Abschluss der Versicherung Ihre Liebe zum Motorradfahren oder die Lust am Paragliding, bleibt ihr abgeschlossener Vertrag unverändert bestehen. Es besteht keine Pflicht zur Nachmeldung. Sie sind weiterhin abgesichert.

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