Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Es sind die Dinge, die uns täglich begleiten: der Griff zum Wecker und das morgendliche Aufstehen, ein paar einfache Schritte oder sich ganz einfach nur merken, was man im Supermarkt einkaufen will. Solche Grundfähigkeiten sind für uns selbstverständlich.
Aber was passiert, wenn Ihnen so eine Fähigkeit plötzlich fehlt? Könnten Sie dann noch Ihr Leben meistern? Oder gar arbeiten gehen? Neben körperlichen und meist auch seelischen Beeinträchtigungen kann der Verlust einer Grundfähigkeit finanzielle Auswirkungen haben. Dagegen kann eine sogenannte Grundfähigkeitsabsicherung helfen. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aspekte Sie bei der Wahl einer Grundfähigkeitsabsicherung beachten sollten.
Eine Grundfähigkeitsabsicherung zahlt Ihnen eine monatliche Rente, wenn Sie eine der versicherten Grundfähigkeiten verlieren. Sie erhalten das Geld aus der Versicherung auch, wenn Sie trotz Verlust der Grundfähigkeit weiterarbeiten können. Eine Grundfähigkeitsabsicherung kann sich vor allem für eine Person lohnen, für die eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund ihres Berufsrisikos oder einer Vorerkrankung zu teuer wird.
Noch wichtiger als ein bezahlbarer Beitrag ist, dass Ihre Absicherung gut zu Ihnen passt – auch dann noch, wenn sich Ihre Lebensumstände ändern.
Manchmal gibt es Lebensereignisse, die zum Zeitpunkt des Versicherungsabschluss noch in weiter Ferne liegen: zum Beispiel eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes oder der Kauf einer Immobilie. In solchen Fällen sollten Sie Ihren Versicherungsschutz und somit den Beitrag einfach erhöhen können.
Wichtig ist auch, dass der Versicherungsbeitrag die gesamte Vertragslaufzeit über für Sie bezahlbar bleibt und es Optionen gibt, wenn Sie zeitweise einen finanziellen Engpass haben. Beitragsanpassungen seitens der Versicherung können im Laufe der Zeit durchaus vorkommen – das muss aber nicht sein. Manche Versicherungsgesellschaften bieten eine lebenslange Beitragsgarantie, mit der Ihr Versicherungsbeitrag gleich bleibt. Damit Sie auch bei Zahlungsschwierigkeiten keine Probleme bekommen: Achten Sie darauf, dass Sie bei Ihrer Grundfähigkeitsabsicherung Zahlungen aussetzen und später nachzahlen können. Auch in solch schwierigeren Zeiten sollte der volle Versicherungsschutz für Sie gelten.
Wenn Sie bei Abschluss des Produkts jung sind, haben Sie außerdem häufig die Möglichkeit, Ihre Grundfähigkeitsabsicherung mit der Option eines Wechsels zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abzuschließen. Dadurch können Sie sich nachträglich für eine BU ohne erneute Gesundheitsprüfung entscheiden.
Der Versicherungsumfang sollte Kerngrundfähigkeiten wie Gehen, Sehen und Sprechen umfassen. Die Anzahl der abgesicherten Grundfähigkeiten ist dabei nicht unbedingt entscheidend: Manchmal wird mit einer hohen Anzahl abgesicherter Grundfähigkeiten geworben, die sich aber auf die Qualität des Versicherungsschutzes auswirken kann. Wichtiger ist: Es sollten nicht nur körperliche, sondern auch mentale/psychische Fähigkeiten wie die geistige Leistungsfähigkeit abgesichert sein.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten auch Grundfähigkeitsabsicherungen mit sogenannter Gelbe-Schein-Regelung an. Das bedeutet: Sie erhalten auch dann Zahlungen aus Ihrer Grundfähigkeitsabsicherung, wenn Sie längere zeit arbeitsunfähig sind. Der Grund für Ihre Krankschreibung spielt dabei keine Rolle und der Zusatzschutz greift auch, wenn Sie keine Grundfähigkeit verlieren.
Falls Sie gerne reisen oder Ihren Wohnsitz ins Ausland verlagern möchten, sollten Sie einen weltweiten Versicherungsschutz wählen. Schließlich können Sie Ihre Grundfähigkeiten überall verlieren.
Sie können den Verlust von Grundfähigkeiten mit zusätzlichen Versicherungsoptionen aus dem Bereich Risikoabsicherung kombinieren. Mit einer Grundfähigkeitsabsicherung sind Sie gegen Einkommensverluste, die länger als 6 Monate dauern, geschützt. Diese können Sie zum Beispiel zusätzlich um einen Schwere Krankheiten Schutz erweitern, der gleich zu Beginn einer bestimmten Erkrankung eine Einmalzahlung leistet. Zusätzlich führen bestimmte schwere Krankheiten wie Krebs oder Schlaganfall oft zum Verlust von Grundfähigkeiten. Beispiel: Ein Schlaganfall hat manchmal eine Erblindung zur Folge. In diesem Fall würden Betroffene je nach vertraglicher Gestaltung aufgrund der Erkrankung die Grundfähigkeit „Sehen“ verlieren. Eine Erweiterung der Grundfähigkeitsabsicherung um den Schutz schwerer Krankheiten hilft Ihnen, sich gut aufzustellen und finanziellen Engpässen vorzubeugen. Dabei sollten Sie darauf achten, dass die Krankheiten mit aufgenommen sind, die am häufigsten auftreten, wie zum Beispiel Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Auch hier gibt es einige Aspekte zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie hier.
Eine Zusatzoption für den Fall der Pflegebedürftigkeit kann ebenso sinnvoll sein. Damit erhalten Sie, wenn Sie pflegebedürftig werden, bis zum Vertragsablauf die doppelte Rente aus der Grundfähigkeitsabsicherung und anschließend eine lebenslange Pflegerente.
Zusammenfassend gilt: Je mehr Risiken Sie mit Zusatzbausteinen einer Grundfähigkeitsabsicherung reduzieren können, desto besser.
Bei Versicherungen für die Risikoabsicherung gibt es eine sogenannte Gesundheitsprüfung. Diese nutzt der Versicherer, um das Risiko für einen Leistungsfall einzuschätzen und um Ihren Beitrag zu ermitteln. Viele Versicherer bieten bei kurzem Versicherungsumfang und begrenzter Versicherungssumme eine vereinfachte Gesundheitsprüfung an. Oft können Sie diese auch online durchführen. Kurzum: Die Gesundheitsprüfung sollte einfach gestaltet sein und kein Hindernis für den Abschluss Ihrer Grundfähigkeitsabsicherung darstellen.
Ganz wichtig ist, dass Sie genau verstehen, wann Ihre Grundfähigkeitsabsicherung zahlt. Das heißt, Sie sollten wissen, was bei der Versicherungsgesellschaft als „Verlust einer Grundfähigkeit“ gilt. Fragen Sie am besten beim Versicherer oder Ihrem Vermittler nach.
Je früher geleistet wird, desto besser. Die Rente sollte Ihnen im Optimalfall kurz nach Ablauf von 6 Monaten nach dem Verlust einer ihrer Grundfähigkeiten ausgezahlt werden. Schließlich sollten Sie nicht lange auf Ihr Geld warten müssen.
Achten Sie darauf, dass der Versicherungsanbieter keine Frist vorgibt, innerhalb derer Sie ihm den Verlust von Grundfähigkeiten mitteilen müssen. Im Leistungsfall sollten Sie keinen zusätzlichen Stress mit dem Einhalten von Meldefristen haben. Außerdem wichtig: Ihre Versicherung sollte rückwirkend zahlen. Auch wenn die Meldung beim Versicherer erst später erfolgt, sollten Sie für jeden Monat ab Verlust der Grundfähigkeit Zahlungen erhalten.
Der Verlust einer Ihrer Grundfähigkeiten kann immense Auswirkungen auf ihre Lebensqualität und Ihren Geldbeutel haben. Wenn Sie eine Grundfähigkeit verlieren und deshalb nicht mehr arbeiten können, fehlt Ihnen wichtiges Einkommen. Eine Grundfähigkeitsabsicherung hilft im Fall der Fälle. Falls Sie eine Grundfähigkeitsabsicherung abschließen wollen, sollten Sie die oben genannten Punkte im Hinterkopf behalten, um den passenden Versicherungsanbieter auszuwählen.
Neben der Grundfähigkeitsabsicherung gibt es noch andere Arten der Einkommensabsicherung. Welche das sind, können Sie hier nachlesen. Eine Versicherungsexperte hilft Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch gerne weiter.
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