
Insolvenz: Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus – Ihre Betriebsrente jetzt auch?
Ihr Arbeitgeber steht vor dem Aus. Doch was passiert im Fall einer Insolvenz mit Ihrer Betriebsrente...
Viele träumen davon, sich eine Auszeit vom Job zu gönnen und ein Sabbatical einzulegen. Doch was geschieht in dieser Zeit mit der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)? Mit der richtigen Planung lässt sich beides problemlos kombinieren. Um die Zusammenhänge zwischen bAV und Sabbatical besser zu verstehen, haben wir mit Karin Witzke gesprochen. Sie ist Expertin für betriebliche Altersvorsorge bei Canada Life und hat unsere Fragen beantwortet.
Ein Sabbatical ist eine längere berufliche Auszeit, die Arbeitnehmer nach eigenem Ermessen gestalten können. Diese Auszeit kann zwischen einem Monat und einem Jahr dauern. Sie dient oft der persönlichen oder beruflichen Weiterentwicklung oder einfach dem Reisen und Entspannen. Während des Sabbaticals besteht das Arbeitsverhältnis weiter – es ruht nur. Nach der Auszeit kehren Arbeitnehmer wieder in ihren Job zurück.
Für diese Zeit ist es wichtig, einige Aspekte im Vorfeld zu klären, um finanzielle und versicherungstechnische Nachteile zu vermeiden.
In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical für Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Für Beamte, Lehrkräfte und Angestellte im öffentlichen Dienst hingegen gibt es spezielle Regelungen, die ein Sabbatical ermöglichen. Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, eine berufliche Auszeit zu nehmen. Für Sabbaticals ist es empfehlenswert, Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu treffen. Idealerweise regelt der Arbeitgeber aus Gründen der Gleichbehandlung das Sabbatical für seine gesamte Belegschaft. Arbeitnehmer sollten darüber hinaus weitere individuelle Absprachen schriftlich festhalten. Dabei werden Dauer, Vergütung und weitere Rahmenbedingungen festgelegt. Es gibt verschiedene Modelle, wie ein Sabbatical realisiert werden kann. Möglich sind zum Beispiel bezahlter Sonderurlaub oder die Nutzung von Überstunden und Urlaubstagen.
Ein Sabbatical kann auch Auswirkungen auf die bAV haben. Während dieser Auszeit kann das Gehalt reduziert sein oder sogar komplett wegfallen. Da die bAV direkt mit dem Gehalt verknüpft ist, besteht hier gegebenenfalls Handlungsbedarf.
Das hängt ganz von der getroffenen Vereinbarung ab. Bei einer vom Arbeitgeber finanzierten bAV kann diese grundsätzlich weiterlaufen, da das Arbeitsverhältnis ruht. Wenn die bAV durch Entgeltumwandlung vom Arbeitnehmer finanziert wird, kommt es darauf an, ob während des Sabbaticals Gehalt in ausreichender Höhe gezahlt wird. Wenn das der Fall ist, können Arbeitnehmer die bAV aus dem Entgelt weiterführen.
Bei Canada Life zum Beispiel wurde das Sabbatical als Anerkennung für die langjährigen Mitarbeitenden eingeführt. Im Rahmen unserer Richtlinie ist das Sabbatical eine bezahlte Freistellung mit reduziertem Gehalt. Der positive Effekt dieser Vereinbarung ist, dass die bAV in ungekürztem Umfang beibehalten werden kann.
In diesen Fällen besteht bei einer Direktversicherung die Möglichkeit, den Vertrag mit eigenen privaten Beiträgen weiter zu besparen. Für Canada Life-bAV-Verträge ohne Risikobausteine genügt hier zum Beispiel schon ein Mindestbeitrag von 20 €. Das hat den Vorteil, dass die Betriebsrente auch während der Auszeit weiter aufgebaut wird. Wenn der Vertrag auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung enthält, ist es besonders wichtig, weiter einzuzahlen, um diesen Schutz nicht zu verlieren.
Dann lässt sich die Direktversicherung auch beitragsfrei stellen. Die bisher aufgebauten Ansprüche bleiben selbstverständlich erhalten. Die fehlenden Beiträge können bis Ende des Jahres nach dem Sabbatical unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei nachgeholt werden. So bleibt die Betriebsrente in voller Höhe erhalten. Weitere Informationen dazu gibt es hier.
Die Risiken sind überschaubar, wenn frühzeitig geplant wird. Wichtig ist, sich bewusst zu machen, dass längere Auszeiten ohne Gehaltseingang die Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung mindern. Dadurch kann eine Versorgungslücke entstehen.
Daher sollte im Vorfeld überlegt werden, ob man Beiträge während des Sabbaticals weiterführen kann. Das gilt neben der bAV auch für andere Versicherungen, wie private Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherungen sowie weitere Risikoabsicherungen. Diese sollten überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.
Sie sollten frühzeitig mit dem Arbeitgeber und der Personalabteilung sprechen, um alle Möglichkeiten auszuloten. Viele Unternehmen sind offen für flexible Lösungen, besonders bei der betrieblichen Altersvorsorge. Ein Austausch mit einem unabhängigen Berater oder Versicherungsmakler kann ebenfalls helfen, die beste individuelle Strategie zu entwickeln. Dies sollte stets dokumentiert werden.
Als Fazit lässt sich sagen, dass ein Sabbatical eine wunderbare Gelegenheit ist, neue Energie zu tanken. Mit der richtigen Vorbereitung lässt sich ein Sabbatical genießen, ohne sich Sorgen um die Altersvorsorge machen zu müssen.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen profitieren von Sabbaticals: Sie tragen zur Mitarbeitendenbindung bei und steigern deren Zufriedenheit.
Karin Witzke
Business Consultant bAV bei Canada Life
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